Arbeitssicherheit nach §12 ArbSchG, §14BioStoffV, Corona-ArbSchV und Brandschutz nach ASR A2.2
Abendveranstaltungen
| Termin | 18.11.2026 |
|---|---|
| Zeiten | 20:00 - 21:30 |
| Ort | Online |
| Referenten | Dr. Christian Beck |
Beschreibung
PTA, PKA und Nichtkammermitglieder melden sich bitte per mail an: veranstaltungen@apothkerkammer.de
Gemäß ArbSchG § 12 hat die Apothekenleitung bzw. der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter-weisen und durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen und Unterweisungen zu schützen.
Bereits der normale Arbeitsalltag in Apotheken birgt vielfältige Risiken für die Gesundheit: Durchführung von Blutuntersuchungen, (temporäre) Stolperfallen, defekte Tritte und Leitern, Herstellung von Rezepturen/Defekturen … und noch vieles mehr.
Die Pflichtschulung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die allgemein auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich in Apotheken ausgerichtet sind. Formal muss die Schulung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
Arbeitssicherheit nach §12 ArbSchG, §14BioStoffV, Corona-ArbSchV und Brandschutz nach ASR A2.2